Eu recebi uma carta pelo correio do governo Hessian que diz
Sie nahmen trotz eines Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher Luft verunreinigungen (Zeichen 270.1, 270.2) mit einem Kraftfahrzeug am Verkehr teil. § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 153 BKa
Penso que isto se deve a uma etiqueta de emissões em falta. A carta não inclui qualquer quantia de multa.
Se eu admitir a violação, quanto dinheiro devo pagar?
EDIT: O documento está seguindo
*Ihnen wird vorgeworfen, am .... um .... Uhr in .... als Halter des PKW .... folgende Ordnungswidrigkeit begangen zu haben: Sie nahmen trotz eines Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen (Zeichen 270.1, 270.2) mit einem Kraftfahrzeug am Verkehr teil. § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 153 BKat Zeuge: ...
Nach § 55 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) haben Sie Gelegenheit innerhalb einer Woche, zu dem Vorwurf online mit Ihren Zugangsdaten oder schriftlich mit dem beigefügten Fragebogen Stellung zu nehmen. Es steht Ihnen frei, zur Sache auszusagen. Sie sind aber in jedem Fall - auch wenn Sie die Ordnungswidrigkeit nicht begangen haben - verpflichtet, unrichtige oder unvollständige Angaben zu Ihrer Person zu berichtigen oder zu vervollständigen. Die Verletzung dieser Pflicht ist nach § 111 OWiG mit Geldbuße bedroht. Sofern Sie sich nicht zu dem Vorwurf äußern, kann ohne weitere Anhörung ein Bußgeldbescheid gegen Sie erlassen werden. Falls Sie sich äußern, werde ich aufgrund Ihrer Angaben entscheiden, ob das Verfahren eingestellt oder ohne weitere Antwort ein Bußgeldbescheid erlassen wird.
Nach § 25a Straßenverkehrsgesetz werden dem Halter eines Fahrzeuges oder seinem Beauftragten die Kosten des Verfahrens wegen eines Halt- oder Parkverstoßes auferlegt, wenn der Fahrzeugführer, der den Verstoß begangen hat, nicht vor Eintritt der Verfolgungsverjährung ermittelt werden kann oder seine Ermittlung einen unangemessenen Aufwand erfordern würde.
Sollten Sie selbst das Fahrzeug nicht abgestellt haben, so teilen Sie mir bitte die Personalien (auch Geburtsdatum und -ort) und Anschrift der verantwortlichen Person online oder schriftlich mit.
Falls Sie den Fahrzeugführer nicht benennen, wären weitere Ermittlungen unangemessen. Ihnen würden dann die Kosten des Verfahrens auferlegt. Zu dieser Kostenentscheidung höre ich Sie hiermit an.
Eine Information zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gemäß § 51 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) finden Sie auf der letzten Seite dieses Schreibens.
Im Auftrag ... *